top of page

Allgemeine Geschäfts-bedingungen -
Hundebetreuung

§ 1 Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die zeitweise Betreuung von Hunden sowie alle weiteren Leistungen und Lieferungen von Pawtners in Crime (nachfolgend „Pawtners in Crime“ genannt).

Sämtliche Leistungen und Angebote der erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Bedingungen. Diese Bedingungen gelten, soweit nicht ausdrücklich etwas abweichendes vereinbart ist, auch für zukünftige Geschäftsbedingungen, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

Mit der Anmeldung werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt. Etwaig entgegenstehenden AGB des Kunden wird widersprochen.

§ 2 Begriffsbestimmungen

Angeboten wird insbesondere die Betreuung von Hunden während der Urlaubszeiten sowie Zeiten der beruflichen Verhinderung ihrer Halter.

  • Hundepension/Urlaubsbetreuung: Betreuung des Hundes mit mindestens einer Übernachtung.

  • Hundetagesbetreuung: Betreuung des Hundes am selben Tag ohne Übernachtung.

Die konkreten Angebote und Leistungen sind dem aktuellen Preis-Leistungs-Verzeichnis zu entnehmen.

§ 3 Beratungsgespräch / Buchung

  • Vor Vertragsabschluss findet ein Beratungsgespräch statt. Details, Zeiten, Konditionen und Kosten werden im Betreuungsvertrag festgelegt.

  • Ein Besuch der Einrichtung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

  • Besonderheiten des Hundes (Futter, Medikamente, Pflege, gesundheitliche Einschränkungen) müssen vor Aufnahme vollständig angegeben werden. Fehlendes Futter wird auf Kosten des Hundehalters nachbeschafft.

  • Physische und psychische Besonderheiten sowie Verhaltensauffälligkeiten (z. B. Aggressions- oder starkes Angstverhalten) sind zwingend mitzuteilen.

  • Trainingsfortschritte können während der Betreuungszeit pausieren oder zurückgehen. Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden.

  • Der Hundehalter versichert, dass alle gemachten Angaben vollständig und wahrheitsgemäß sind.

 

§ 4 Vertragspartner / Vertragsschluss

  • Vertragspartner sind Pawtners in Crime und der Hundehalter (Kunde).

  • Die Anmeldung des Hundes kann persönlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen.

  • Pawtners in Crime bestätigt dem Kunden die Anmeldung schriftlich, telefonisch oder persönlich.

  • Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn Pawtners in Crime die Reservierung bestätigt und der Kunde die mitgeteilten Kosten innerhalb von 1 Woche vollständig bezahlt.

  • Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, kommt kein Vertrag zustande und die Reservierung entfällt.

  • Erfolgt die Zahlung verspätet, gilt sie als neues Angebot des Kunden. Eine Annahme erfolgt nur durch erneute Bestätigung seitens Pawtners in Crime.

  • Hunde, die noch nicht bei Pawtners in Crime betreut wurden, müssen vor einem mehrtägigen Aufenthalt einen Probetag absolvieren, an dem entschieden wird, ob der Hund für einen längeren Aufenthalt geeignet ist.

  • Die Anmeldung zur Tagesbetreuung muss spätestens 1 Tag vor Abgabe erfolgen. Der Vertrag kommt bereits mit der Bestätigung zustande. Die Leistung ist bei Abgabe im Voraus zu bezahlen.

 

§ 5 Leistungen & Preise

  • Pawtners in Crime ist verpflichtet, den gebuchten Platz bereitzuhalten, den Hund in Obhut zu nehmen und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

  • Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarten Preise sowie durch ihn veranlasste Zusatzleistungen und Auslagen (z. B. Tierarztkosten) zu zahlen.

  • Es gilt die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG). Es wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

  • Liegen zwischen Vertragsabschluss und Beginn der Betreuung mehr als 4 Monate, kann Pawtners in Crime den Preis bei allgemeinen Preissteigerungen angemessen, jedoch maximal um 5 %, anpassen.

  • Änderungen der Anzahl der zu betreuenden Hunde, der Betreuungsdauer oder des Leistungsumfangs bedürfen der Zustimmung von Pawtners in Crime und können preisrelevant sein.

 

§ 6 Gesundheit, Impfungen, Parasiten

  • Der Hundehalter versichert bei Abgabe, dass der Hund über einen gültigen, altersentsprechenden Impfschutz (Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose, Tollwut) verfügt. Zwingerhusten ist erwünscht.

  • Der EU-Heimtierausweis ist vorzulegen und wird während der Betreuung hinterlegt.

  • Liegt kein gültiger Impfschutz vor, kann Pawtners in Crime vom Vertrag zurücktreten und die Aufnahme verweigern.

  • Der Hund muss gesund sowie frei von Parasiten und ansteckenden Krankheiten sein.

  • Erforderlich sind:

    • Zecken-/Flohschutz entsprechend Tierarztempfehlung (max. 4 Wochen alt)

    • Wurmkur innerhalb der letzten 3 Monate oder negativer aktueller Kotstatus

    • Liegt kein entsprechender Nachweis vor, kann Pawtners in Crime die Betreuung verweigern oder – nach Rücksprache – den Hund auf Kosten des Halters behandeln.

  • Erkrankungen, chronische Leiden oder Behinderungen sind bei Buchung mitzuteilen.

  • Bringt der Hund eine ansteckende Krankheit oder Parasitenbefall mit, trägt der Halter sämtliche dadurch entstehenden Kosten (Desinfektion, Mitbehandlung anderer Tiere).

  • Für den Fall einer akuten Erkrankung oder eines sonstigen tiermedizinischen Notfalls während des Betreuungszeitraumes ist die Pawtners in Crime berechtigt und verpflichtet den Hund unmittelbar tiermedizinisch versorgen zu lassen. Die Auswahl des Tierarztes / der tierärztlichen Klinik obliegt hierbei der Pawtners in Crime soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.
    Der Kunde verpflichtet sich sämtliche Kosten im Zusammenhang mit der tierärztlichen Versorgung seines Tieres zu übernehmen und die Pawtners in Crime hiervon im Innenverhältnis freizustellen. Die Kosten der notwendig gewordenen tierärztlichen Behandlung sind, sowie etwaig anfallende Fahrtkosten, zusätzlich zu dem vereinbarten Betreuungssatz zu entrichten

  • Verstirbt ein Hund während der Betreuungszeit, besteht – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – kein Schadensersatzanspruch. Auf Wunsch kann ein Tierarzt zur Feststellung der Todesursache beauftragt werden (Kosten trägt der Halter). Das weitere Vorgehen hinsichtlich des Tierkörpers wird vereinbart.

 

§ 7 Läufige Hündin

  • Der Hundehalter ist verpflichtet, Pawtners in Crime mitzuteilen, wenn seine Hündin läufig ist oder während des Aufenthalts werden könnte.

  • Für die Betreuung läufiger Hündinnen wird eine Pauschale von 5 € pro Tag erhoben.

  • Verschweigt der Halter die Läufigkeit, übernimmt Pawtners in Crime keine Haftung für Folgen (z. B. ungewollte Deckung). Alle hierdurch entstehenden Kosten trägt der Halter.

 

§ 8 Haftung

  • Der Halter versichert, Eigentümer des Hundes zu sein und eine gültige Tierhalterhaftpflichtversicherung zu besitzen. Ein Nachweis ist bei Abgabe vorzulegen.

  • Die Betreuung erfolgt auf eigene Gefahr des Hundehalters. Der Halter haftet für alle durch seinen Hund verursachten Schäden gegenüber Pawtners in Crime und Dritten.

  • Soweit das Betreuungsangebot die gemeinschaftliche Betreuung von mehreren Hunden / gemeinschaftliche Aktivitäten vorsieht, so ist der Kunde sich bei der Anmeldung der Tatsache bewusst, dass das Zusammentreffen von mehreren Hunden im Hinblick auf die tierische Gefahr stets gefahrgeneigt ist. Der Kunde stimmt dieser Gefahr als Hundehalter ausdrücklich zu. Insbesondere kann es in der Hundegruppe zu artgerechten Raufspielen von Hunden untereinander und so auch zu Verletzungen der Tiere kommen, die unter Umständen der tierärztlichen Versorgung bedürfen.

  • Die Haftung von Pawtners in Crime für Sach- und Vermögensschäden ist – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – auf die Deckungssummen der Betriebshaftpflichtversicherung begrenzt.

  • Für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit haftet Pawtners in Crime uneingeschränkt bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit.

  • Für mitgebrachte Gegenstände (Körbe, Decken, Boxen, Leinen, Spielzeug etc.) wird – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – keine Haftung übernommen.

  • Für den Fall, dass ein Hund trotz ergriffener Sorgfaltsmaßnahmen während des Betreuungszeitraumes entweicht oder sonst abhandenkommt, ist die Pawtners in Crime berechtigt und verpflichtet unverzüglich alle Maßnahmen zur Wiedererlangung des Tieres einzuleiten. Hierzu zählen insbesondere die Aufnahme von Suchmaßnahmen sowie die Information örtlicher Behörden (Polizei / Ordnungsamt) und etwaige Hunderegister (z.B. Tasso).
    Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit dem Auffinden seines Hundes entstehen, zu übernehmen und die Pawtners in Crime  hiermit im Innenverhältnis freizustellen. Etwas anderes gilt für den Fall, dass das Tier infolge grober Fahrlässigkeit / Verschulden der „Name der Hundepension / der Hundetagesstätte“ entweichen konnte.

 

§ 9 Vorzeitige Abholung

  • Der Halter muss eine jederzeit erreichbare Kontaktperson benennen.

  • Pawtners in Crime informiert Halter oder Kontaktperson unverzüglich über gesundheitliche Probleme, auffälliges Verhalten oder Eingewöhnungsschwierigkeiten.

  • Kann der Betreuungsplatz nicht anderweitig vergeben werden, hat der Halter die Kosten für den gebuchten Zeitraum zu tragen.

  • Bei infektiösen Erkrankungen ist der Hund am selben Tag abzuholen. Kosten für Reinigung und Desinfektion trägt der Halter.

  • Zeigt der Hund ein Verhalten (Aggression, extreme Angst), das eine sichere Betreuung unmöglich macht, kann Pawtners in Crime die Abholung verlangen.

 

§ 10 Nichtabholung

​Für den Fall, dass der Hund trotz Ablauf des Betreuungszeitraumes nicht abgeholt wird, ist Pawtners in Crime berechtigt, für den zusätzlichen Zeitraum die hierfür unter Berücksichtigung des aktuellen Preis-Leistungsverzeichnisses anfallenden Kosten zu berechnen. Sollte der Hund ohne tragende Vereinbarung über den Zeitraum von 7 Tagen nach Beendigung der ursprünglichen Vertragslaufzeit noch nicht abgeholt worden sein, so ist die Pawtners in Crime berechtigt, den Hund an ein Tierheim / eine Tierschutzorganisation oder andere geeignet scheinende Stelle zur weiteren Unterbringung zu übergeben. Die Kosten hierfür trägt der Kunde.

 

§ 11 Bring- & Abholzeiten

  • Bring- und Abholzeiten: 08:00 bis 20:00 Uhr, Montag bis Sonntag.

  • Abweichungen sind nur nach vorheriger Absprache möglich.

  • Wird die Abholzeit nicht eingehalten, kann Pawtners in Crime den Hund in einer Notpension oder Verlängerungspension unterbringen. Eine Abholung ist dann erst wieder ab 08:00 Uhr am Folgetag möglich. Die Kosten trägt der Halter.

 

§ 12 Zahlungsbedingungen

  • Die Kosten für Tages- und Urlaubsbetreuung sind im Voraus bar oder per Überweisung zu entrichten.

  • Zusatzleistungen (z. B. Notpension, Verlängerung, Tierarzt) sind bei Abholung zu bezahlen.

  • Bei Zahlungsverzug können Mahngebühren und weitere Kosten geltend gemacht werden.

 

§ 13 Stornierung

  • Für Tages- und Urlaubsbetreuung gleichermaßen:

  • Bis 7 Tage vor Betreuungsbeginn: kostenlose Stornierung

  • 7 bis 2 Tage vor Betreuungsbeginn: 50 % der vereinbarten Betreuungskosten

  • Ab 2 Tage vorher oder bei Nichtantritt: 90 % der vereinbarten Betreuungskosten

  • Der Kunde kann nachweisen, dass Pawtners in Crime kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

  • Kann Pawtners in Crime den stornierten Platz im gleichen Zeitraum anderweitig vergeben, reduziert sich der Schadensersatz entsprechend – maximal bis auf 0 €.

§ 14 Betriebsgelände

Alle Hunde sind beim Betreten und Verlassen des Geländes von Pawtners in Crime anzuleinen. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.

 

§ 15 Datenschutz & Medien

  • Personen- und hundebezogene Daten werden ausschließlich zur Erfüllung des Betreuungsvertrags verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben, außer es ist zur Vertragserfüllung (z. B. Tierarzt) oder aufgrund gesetzlicher Pflichten erforderlich.

  • Fotos oder Videos des Hundes dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung des Halters veröffentlicht werden. Die Einwilligung ist freiwillig und jederzeit widerrufbar.

§ 16 Schlussbestimmungen

Die Vertragssprache ist Deutsch.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand der Sitz von Pawtners in Crime.

© 2026 by Pawtners in Crime - Hundetraining

Ziemer & Falke Siegel Ausbildung
Ziemer & Falke Siegel Prüfung
BVZ_HUNDETRAINER_Logo_rund_neu.png
Logo_ab_JHV_2019_transp.png
bottom of page